Ihre private Vorsorge

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung trägt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen: in Form von stationärem Aufenthalt auf Sonderklasse, ambulanter Behandlungen und Operationen, Wahlarzt, Physio- und Psychotherapien, alternative Heilbehandlungen, usw. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Regelfall die Kosten für die oben genannten Behandlungen bzw. Leistungen nur zu einem überschaubaren Anteil. Der Differenzbetrag, der normalerweise meist von der Patientin bzw. dem Patienten selbst bezahlt werden muss, kann dabei bis zu 80% der anfallenden Kosten betragen. Um teure Rechnungen auf Kosten der eigenen Gesundheit zu vermeiden, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung.

Zahnversicherung

Eine Zahnversicherung übernimmt die Kosten für laufende zahnärztliche Behandlungen oder auch für den Zahnersatz. Die Leistungen umfassen – je nach Deckungsumfang – Zahnbehandlungen, Zahnvorsorgen und Zahnersatz (wie etwa Implantate, Kronen, Brücken und – insbesondere im Hinblick auf Kinder – kieferorthopädische Behandlungen wie eine Zahnspange).

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die eigene Arbeitskraft ab. Wozu ist das überhaupt nötig? Der Weg in die Arbeitsunfähigkeit entsteht nicht nur, wie oft gedacht, durch einen Unfall, sondern zum Großteil aus einer physischen oder psychischen Erkrankung. Da durch den stressigen Alltag die psychische Belastung immer stärker wird, braucht es eine Absicherung, die bei einem krankheitsbedingten Ausfall, den entstehenden Verdienstentgang abdeckt.

Pflege­versicherung

Bei einer Pflegeversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, die im Falle eine Pflegebedürftigkeit ein monatliches Pflegegeld leistet. Die private Pflegeversicherung soll die finanzielle Lücke zu den gesetzlichen Leistungen schließen. Wie in einigen anderen Vorsorgeversicherungen gilt es auch hier, seine Angehörigen im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu entlasten. Lassen Sie sich beraten, damit auch Sie und ihre Angehörigen sorgenfrei in die Zukunft blicken.

Risiko-/Ablebensversicherung

Die Risikoversicherung zahlt im Falle des Ablebens der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten aus. Diese Art der Versicherung wird meist für die Hinterbliebenen abgeschlossen: Sie soll als Absicherung für einen offenen Kredit oder als Ausgleich für den Verlust der zukünftigen Einkünfte der verstorbenen Person dienen. Die Zukunft kann man zwar nicht beeinflussen, aber man kann sie absichern.

Bestattungsvorsorge

Die Bestattungsvorsorge wird für die Bestattung der versicherten Person abgeschlossen. Die versicherte Person, die die Bestattungsvorsorge abschließt, kann gegen eine laufende oder eine Einmalprämie, eine Bestattungsvorsorge mit einer vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall und mit vereinbarten Versicherungsleistungen, wie Grabpflege, usw. vereinbaren. Lassen Sie sich beraten, damit auch Sie und ihre Angehörigen sorgenfrei in die Zukunft blicken.