Unfallversicherung

Unfallinvalidität

Bedeutet die unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Unfallversicherung erbringt die vereinbarte Leistung, wenn die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und von einem Arzt schriftlich bescheinigt wird oder bei definierten Verletzungen eine Sofortzahlung (Direktleistung) in einer vertraglich vereinbarten Höhe. Die Versicherungsleistung wird nach der Höhe des Invaliditätsgrads bzw. der vereinbarten Direktleistung bezahlt.

Unfallkosten

Zu den Unfallkosten zählen Heilkosten, Kosten für kosmetische Operationen, Bergungskosten, Rückholkosten, Kosten der Überführung und Kosten für Begleitpersonen und werden bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Unfalltod

Tritt innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an gerechnet der Tod als Folge des Unfalles ein, so wird die für den Todesfall versicherte Summe

Unfallrente

Wird ein vertraglich vereinbarter Invaliditätsgrad – meist 50% – auf Grund eines Unfalls überschritten, wird die vereinbarte monatliche Unfallrente, an die versicherte Person ausbezahlt. Einige Versicherer leisten bereits bei einer Invalidität von 35 % die halbe Unfallrente. Die Unfallrente wird monatlich in gleichbleibender Höhe gezahlt, bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt. Rentengarantie – Stirbt die versicherte Person innerhalb der ersten 20 Jahre ab Rentenzahlungsbeginn, wird die monatliche Rente an die für diesen Fall vom Rentenbezieher als bezugsberechtigt genannte Person weiter gezahlt – längstens für 20 Jahre ab Rentenzahlungsbeginn. Kapitalabfindung – Kann statt einer monatlichen Rentenzahlung als Einmalzahlung beantragt werden.

Unfall-Taggeld

Ein vereinbartes Unfall-Taggeld wird für jeden Tag der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Wenn Sie selbstständig tätig sind bzw. Sie als Angestellter/Arbeiter in ihrem Beruf viele Überstunden machen, Trinkgelder oder Schichtzulagen erhalten, kann ein entstandener Verdienstentgang durch diesen Baustein abgedeckt werden.

Unfallspital-Taggeld

Das vereinbarte Spital-Taggeld wird für jeden Tag bezahlt, den Sie in Folge eines Unfalls im Spital verbringen. Da bei einem Krankenhausaufenthalt ein bestimmter Kostenbeitrag selbst getragen werden muss, kann durch den Einschluss eines Spital-Taggeldes diese Kosten abgedeckt werden.

Knochenbruch

Wenn die versicherte Person auf Grund eines Unfalls einen oder mehrere Knochenbrüche erleidet, wird pro Versicherungsfall – unabhängig von der Anzahl der gebrochenen Knochen – einmalig eine vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.