Haushalts- und Eigenheimversicherung
Der passende Schutz für
Ihr Zuhause
Als Mieter einer Wohnung oder Hauses wird im Normalfall eine Haushaltsversicherung benötigt. Damit wird das Inventar (etwa Möbel, Elektrogeräte, usw.) gegen bestimmte Risiken versichert. Als Eigentümer einer Immobilie wird eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung abgeschlossen, damit neben ihrem Inventar auch das Gebäude gegen versicherbare Schäden abgesichert ist. Sowohl die versicherbaren Risiken (etwa Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, Einbruchdiebstahl, usw.) als auch die Versicherungssumme sind je nach Versicherungsunternehmen frei wählbar. Diese Versicherung kann je nach Wohnsituation in Kombination oder einzeln abgeschlossen werden.
Feuerversicherung
Bietet Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag (direkt und indirekt), Explosion, Implosion, Verpuffung und Flugzeugabsturz.
Sturmversicherung
Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch sowie die unvermeidliche Folge aus einem solchen Ereignis, wie etwa Eindringen von Niederschlagswasser.
Naturgefahren-Katastrophendeckung
Schäden an den versicherten Sachen durch Hochwasser und/oder Überschwemmung sowie dadurch plötzliches Ansteigen des Grundwasserspiegels, Vermurung, Erdbeben, Lawinen und/oder Lawinenluftdruck sind mitversichert.
Leitungswasserversicherung
Schäden am Gebäude oder beweglichen Sachen durch ausgetretenes Leitungswasser sowie gegen Schäden an Zu- und Ableitungsrohren und an bestimmten Einrichtungen der sanitären Installation durch Rohrbruch oder Frost. Darüber hinaus sind auch Korrosionsschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden in der Leitungswasserversicherung mitversichert.
Glasversicherung
Deckt nur Bruchschäden an Glasscheiben, Fenster- und Sonderverglasung. Die Glasversicherung gilt sowohl für Glasflächen zum Außenbereich (Fenster, Balkontüre etc…) als auch für den Innenbereich wie z.B. Scheibe einer Vitrine oder das Ceranfeld in der Küche
Einbruchdiebstahl-Versicherng
Liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Raub oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl.
Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Privatperson wegen eines Personen- oder Sachschadens, der aus einer Gefahr des täglichen Lebens resultiert.